"Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen, wenn ein Renovierungsbedarf aufgrund der Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch besteht."
"Kleintiere in Käfigen und Aquarien sind ohne weitere Genehmigung gestattet. Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters."
"Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen bis zu 100 Euro pro Einzelmaßnahme, maximal jedoch 200 Euro pro Kalenderjahr."

